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In Sachsen-Anhalt werden aktuell keine allgemeinen Studiengebühren für alle Studenten sondern nur Langzeitstudiengebühren erhoben. Die Hochschulen haben die zusätzlich Möglichkeit, von allen Studenten für die Benutzung bestimmter Lernmittel eine Gebühr zu erheben.
Wenn du länger für dein Studium benötigst als in der Studienordnung deines Studiengangs vorgesehen und du damit die Regelstudienzeit überschreitest, musst du auch in Sachsen-Anhalt Langzeitstudiengebühren bezahlen. Wie in anderen Bundesländer gilt aber auch in Sachsen-Anhalt das „+4-Modell“.
Danach musst du erst dann Studiengebühren zahlen, wenn du für deinen Abschluss (z. B. Bachelor oder Master) mehr als vier zusätzliche Semester benötigst. Ab dem fünften zusätzlichen Semester werden dann Studiengebühren fällig. Die Studiengebühren betragen 500 Euro.
Die einzelnen staatlichen Hochschulen haben die Möglichkeit, von den Studenten Gebühren für die Benutzung von einzelnen Einrichtungen oder Lehrmitteln zu verlangen. Diese sind jedoch nicht landesweit geregelt.
Das Bundesland Sachsen-Anhalt liegt im östlichen Teil Deutschlands und grenzt im Norden und Osten an Brandenburg, im Südosten an Sachsen, im Süden an Thüringen und im Westen an Niedersachsen.
An zwei Universitäten, fünf Fachhochschulen und mehreren künstlerischen Hochschulen studieren ca. 43.000 Studenten und damit vergleichbar viele wie in Schleswig-Holstein, Thüringen oder an der Universität München.
Der Ratgeber-Studienfinanzierung richtet sich an Abiturienten und Studenten. Wir informieren ausführlich über die Möglichkeiten der Studienfinanzierung (Wie bekomme ich Geld? Bafög, Jobs, Stipendien etc.) und das Thema "Geld im Studium" (Kosten, Studiengebühren, Sparmöglichkeiten etc.)
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