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Nach dem BAföG kannst du nur dann Bafög zur Studienfinanzierung bekommen, wenn der Staat davon ausgehen kann, dass du dein Studium erfolgreich abschliessen kannst. Daher bist du als Bafög-Empfänger verpflichtet, deine Fortschritte im Studium durch einen Leistungsnachweis beim Bafög-Amt zu nachzuweisen.
Da der Staat aber grundsätzlich davon ausgeht, dass du erfolgreich studierst, musst du den Leistungsnachweis nicht bei jedem Bafög-Antrag, sondern nur einmal während deines Studiums beim Bafög-Amt einreichen. Dies ist fast immer nach dem vierten Semester der Fall.
Grund dafür ist, dass vor der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master fast alle Studiengänge nach dem vierten Semester mit dem Grundstudium abgeschlossen haben und die Zwischenprüfung bzw. Diplomvorprüfung abgelegt werden musste. Diese wurde dann als Leistungsnachweis anerkannt.
Bei den aktuellen Studiengängen (Bachelor und Master) behält man diese Regelung wohl auch deshalb bei, da Bafög in der Regel für ein Jahr bewilligt wird und du zum fünften Semester einen neuen Bafög-Antrag stellen musst, dem du den Leistungsnachweis beilegen kannst.
Deine Hochschule ist verpflichtet, dir den Leistungsnachweis (oder offiziell: „Bescheinigung nach § 48 BAföG“) auszustellen. Dafür gibt es ein extra Formular beim Bafög-Antrag (Formblatt 5). Mit dem Leistungsnachweis bestätigt deine Universität oder Fachhochschule, dass du die für das Studium erforderlichen „üblichen Leistungen“ abgelegt hast.
Da es keine Zwischenprüfungen mehr gibt, werden die „üblichen Leistungen“ i. d. R. durch die Studienordnung festgelegt (z. B. durch eine bestimmte Anzahl von Scheinen oder bereits erfolgreich besuchte Vorlesungen und Seminare). Deshalb solltest du dich möglichst frühzeitig informieren, welche Scheine du nach dem vierten Semester vorweisen musst!
Unter bestimmten Umständen kann sich dein Studium verzögern, ohne dass du etwas dafür kannst. Dies kann z. B. bei einem Auslands-Semester, bei Krankheit oder einer Schwangerschaft der Fall sein. In diesen (und weiteren) Fällen kannst du den Leistungsnachweis auch später erbringen. Mehr dazu erfährst du im zweiten Teil dieses Artikels: „Ausnahmen und Sonderregelungen beim Bafög-Leistungsnachweis„.
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