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Der Leistungsnachweis muss meist nach dem vierten Semester beim Bafög-Amt eingereicht werden, andernfalls wird dir kein Bafög mehr gezahlt. Es gibt aber einige Ausnahmen, die eine spätere Einreichung des Formulars möglich machen.
Zu diesen Ausnahmen gehören neben Krankheit und einem Studium im Ausland auch das Verschulden der Hochschule oder eine Mitarbeit in Gremien der Hochschule. Nicht als Ausnahmen wird die pflegerische Betreuung von nahen Angehörigen, die Verzögerung durch Nebenjobs oder ein Doppelstudium angesehen. Die Ausnahmen im einzelnen:
Wenn du wegen einer Erkrankung länger die Veranstaltungen in der Uni nicht besuchen oder deswegen nicht an einer notwendigen Prüfung teilnehmen konntest, wirkt sich dies nicht negativ auf dein Bafög aus. Wichtig ist nur, dass du die Krankheit durch ein ärztliches Attest nachweisen kannst und du die Anforderungen des Leistungsnachweises nur wegen deiner Krankheit nicht erbringen kannst. Stellt das Bafög-Amt fest, dass du z. B. eine Einführungsvorlesung noch nicht besucht hast, wird es deine Krankheit nicht als Grund der Verzögerung deines Studiums anerkennen!
Wenn du freiwillig im Ausland studieren willst und deshalb nach dem vierten Semester nicht den Leistungsnachweis erbringen kannst, hat dies keine negativen Auswirkungen auf das Bafög. Wichtig: Dir wird maximal ein Jahr im Ausland beim Bafög angerechnet. Willst du länger im Ausland studieren, musst du den Leistungsnachweis trotzdem nach dem vierten Semester erbringen – andernfalls wirst du nicht mehr durch Bafög gefördert.
Wenn du alle erforderlichen Prüfungen abgelegt und Hausarbeiten geschrieben hast, aber noch auf einen notwendigen Schein wartest, musst du nicht fürchten, generell kein Bafög mehr zu erhalten. Das Bafög-Amt achtet nur darauf, dass du die Leistungen innerhalb des vierten Semesters erbracht hast (also bis einschließlich 30.09. bzw. 30.04.).
Eine verspätete Ausstellung eines Scheins oder Zeugnisses hat daher nur den Nachteil, dass deine Hochschule den Leistungsnachweis nicht ausstellen und das Bafög-Amt deinen Antrag auf Bafög daher nicht bearbeiten kann. Im schlimmsten Fall musst du also wegen des verspäteten Scheins dein Studium eine Zeit lang ohne Bafög finanzieren und bekommst das Bafög erst später rückwirkend ausgezahlt.
Tipp:Â Viele Professoren bemühen sich, Hausarbeiten oder Klausuren schnell zu korrigieren, wenn es für das Bafög notwendig ist. Deshalb solltest du deinen Dozenten fragen, ob er deine Hausarbeit / Klausur bevorzugt korrigieren kann.
Auch wenn du die für den Leistungsnachweis erforderlichen Leistungen wegen des Verschuldens deiner Hochschule nicht erbringen kannst, hast du davon keine Nachteile. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn du eine Prüfung nicht ablegen kannst, weil dein Professor krank ist. Generell gilt in diesen Fällen: Die Hochschule muss dir bestätigen, dass der Grund für die Verzögerung deines Studiums nicht bei dir sondern bei der Hochschule liegt.
Auch bei einer Behinderung kannst du den Leistungsnachweis unter Umständen später einreichen. Voraussetzung ist aber, dass deine Behinderung amtlich anerkannt ist und die Behinderung der Grund für die verspätete Abgabe des Leistungsnachweises ist.
Wenn du als ein Vertreter der Studenten deren Interessen im Senat oder anderen Gremien der Hochschule vertrittst, kannst du unter Umständen den Leistungsnachweis in einem späteren Semester einreichen. Dabei musst du aber beachten, dass diese Ausnahme nur für Organe der Hochschule gilt, in denen man einen Sitz durch eine Wahl erlangt. Die Mitarbeit in „offenen“ Gruppen – wie z. B. der Fachschaft – wird nicht anerkannt.
Wenn dein Studium durch eine Schwangerschaft bzw. die Erziehung eines eigenen Kindes verzögert wird, kannst du den Leistungsnachweis auch später erbringen. Dies gilt aber nur dann, wenn du dich auch während dieses Zeitraums hauptsächlich um dein Studium kümmerst.
Folgende Verspätungen werden beim Einreichen des Leistungsnachweises anerkannt:
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