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Bei jedem Bafög-Antrag musst du nachweisen, dass du an einer Hochschule studierst. Dies geschieht aber nicht mit dem üblichen Studentenausweis, sondern mit der sogenannten „Bescheinigung nach §9 BAföG“. Diese wird entweder direkt von der Hochschule erstellt oder auf dem Formblatt 2 des Bafög-Antrags nachgewiesen.
Viele Hochschulen verschicken die vom Bafög-Amt gewünschte Bescheinigung automatisch mit den übrigen Semesterunterlagen wie Studentenausweis, Studienbescheinigungen und Semesterticket einige Wochen vor dem Beginn des neuen Semesters. Die Bafög-Bescheinigungen sehen den „normalen“ Studienbescheinigungen häufig sehr ähnlich, haben aber immer einen zusätzlichen Hinweis wie „Bescheinigung nach §9 BAföG“.
Findest du in deinen Semesterunterlagen keine entsprechende Bescheinigung, musst du das Formblatt 2 des Bafög-Antrags ausfüllen und dir bei deiner Hochschule unterschreiben und stempeln lassen.
Wenn deine Hochschule dir nicht automatisch eine Bescheinigung nach §9 BAföG zuschickt, kannst du dir diese beim Bundesministerium für Bildung und Forschung herunterladen. Der Download ist natürlich kostenlos.
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