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	<title>Ratgeber-Studienfinanzierung.de &#187; Krankenversicherung</title>
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		<title>Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Nov 2008 10:28:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Stipendium]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Studienstiftung ist die gr&#246;&#223;te ihrer Art in Deutschland und f&#246;rdert momentan knapp 9.000 Studenten durch ein Stipendium. Jedes Jahr vergibt die Studienstiftung des deutschen Volkes circa 2.000 neue Stipendien an Studenten, die sich durch sehr gute Leistungen im Studium und durch Interessen ausserhalb des Studiengangs auszeichnen. F&#252;r ein Stipendium der Studienstiftung spielen Faktoren wie Geschlecht, Weltanschauung, Religion oder die wirtschaftliche Situation des Studenten keine Rolle.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Finanzielle Unterst&#252;tzung durch B&#252;chergeld und Lebenshaltungskosten-Zuschuss</h3>
<p>Jeder Student, der ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes hat, bekommt monatlich ein B&#252;chergeld von 80 Euro. Zus&#228;tzlich gibt es &#8211; abh&#228;ngig von der finanziellen Situation des Stipendiaten bzw. seiner Eltern – einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in H&#246;he von maximal 585 Euro. Dadurch kann die Studienstiftung auch einen gro&#223;en Anteil der Studienfinanzierung tragen.</p>
<p>Auch einen Zuschuss zu den Beitr&#228;gen der studentischen Krankenversicherung wird gew&#228;hrt – allerdings nur dann, wenn du nicht &#252;ber die Familienversicherung deiner Eltern krankenversichert bist. </p>
<h3>Keine Selbstbewerbung m&#246;glich</h3>
<p>Du kannst dich nicht selbst bei der Studienstiftung des Deutschen Volkes um ein Stipendium bewerben, sondern du musst vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt sind dabei Hochschullehrer an Universit&#228;ten und Fachhochschulen. Zus&#228;tzlich d&#252;rfen auch Fachbereiche von Universit&#228;ten, die benotete Zwischenpr&#252;fungen abnehmen sowie Rektoren und Pr&#228;sidenten von Fachhochschulen Studenten f&#252;r ein Stipendium vorschlagen. An Kunsthochschulen und Musikhochschulen ist die Lage etwas anders: Dort darf nur die Hochschulleitung der Studienstiftung einen Vorschlag unterbreiten.</p>
<p>Wenn du bei einem Professor durch gute Leistungen in einem Seminar oder einer Hausarbeit positiv aufgefallen ist, kann er dich durch ein formloses Gutachten bei der Studienstiftung vorschlagen. Ausser dem Gutachten will die Studienstiftung in diesem ersten Schritt keine weiteren Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf) oder Formulare haben.</p>
<h3>Details zum Auswahlverfahren</h3>
<p>Bei der Studienstiftung gibt es keine Bewerbungsfristen, dein Professor kann dich also das ganze Jahr &#252;ber f&#252;r ein Stipendium vorschlagen. Die Studienstiftung des deutschen Volkes pr&#252;ft den Antrag und fordert dann von dir Bewerbungsunterlagen an.</p>
<p>Anschliessend wirst du entweder zu einem oder zwei Auswahlgespr&#228;chen mit Professoren aus deinem Studiengang oder zu einem Wochenend-Seminar eingeladen. In diesem Seminar musst du in Gruppendiskussionen, mit einem Kurzreferat und in Einzelgespr&#228;chen deine F&#228;higkeiten nachweisen. Auch dieser Teil des Auswahlverfahrens wird ganzj&#228;hrig angeboten.</p>
<p>Nach dem Auswahlgespr&#228;chen bzw. dem Seminar entscheidet die Studienstiftung dann, ob sie dir ein Stipendium gew&#228;hrt.</p>
<h3>Weitere Informationen zum Stipendium</h3>
<p>Die Studienstiftung des deutschen Volkes informiert auf ihrer <a href="http://www.studienstiftung.de" rel="nofollow">Internetseite</a> ausf&#252;hrlich &#252;ber das Stipendium und andere wichtige Punkte – so auch &#252;ber das gesonderte Auswahlverfahren f&#252;r Studenten in k&#252;nstlerischen Studieng&#228;ngen.</p>
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