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	<title>Ratgeber-Studienfinanzierung.de &#187; Kinder</title>
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	<description>Ein weiteres tolles WordPress-Blog</description>
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		<title>Mehr Geld f&#252;r Studenten mit Kind: Der Kinderbetreuungszuschlag beim Baf&#246;g</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Nov 2008 16:42:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>

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		<description><![CDATA[Studenten mit eigenen Kindern k&#246;nnen mehr Baf&#246;g erhalten, wenn sie einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Dieser betr&#228;gt f&#252;r das erste Kind 113 € und f&#252;r alle folgenden Kinder 85 € im Monat.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Voraussetzung f&#252;r die erh&#246;hte Baf&#246;g-Zahlung ist, dass das Kind mit dir in einem Haushalt lebt und dort von dir betreut wird. Dies wird meist auch dann angenommen, wenn du unter der Woche wegen deines Studiums in einer anderen Stadt wohnst und dein Kind nur am Wochenende siehst.</p>
<h3>Zuschuss muss nicht zur&#252;ckgezahlt werden</h3>
<p>Anders als das Baf&#246;g musst du den Kinderbetreuungszuschuss nach dem Studium nicht zur&#252;ck zahlen. Zudem musst du auch nicht nachweisen, welche Aufwendungen du tats&#228;chlich f&#252;r die Betreuung deines Kindes bzw. deiner Kinder hattest. Der Kinderbetreuungszuschuss ist daher eine sehr unb&#252;rokratische staatliche Unterst&#252;tzung.</p>
<h3>Einfache Beantragung</h3>
<p>Du kannst den Zuschuss f&#252;r die Betreuung deines Kindes zusammen mit dem Baf&#246;g beantragen. Das Formular dazu heisst „Zusatzblatt f&#252;r den Kinderbetreuungszuschlag“ bzw. „<a href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/link/formblatt-1-anlage-2" rel="nofollow">Vorl&#228;ufige Anlage 2 zu Formblatt 1</a>“.</p>
<p>&#220;brigens: Wenn ihr (du und der Vater / die Mutter des Kindes) euch zusammen in einer Wohnung um die Erziehung des Kindes k&#252;mmtert und ihr beide Anspruch auf Baf&#246;g habt, kann nur einer von euch den Kinderbetreuungszuschuss beantragen – eine doppelte Auszahlung ist nicht m&#246;glich!</p>
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		<title>Studiengeb&#252;hren in Bayern</title>
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		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 16:45:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Studiengebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Studienbeitragsdarlehen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Hochschulen in Bayern k&#246;nnen selbst entscheiden, wie hoch die Studiengeb&#252;hren sein sollen, m&#252;ssen sich dabei aber in einem von der Landesregierung festgelegten Rahmen bewegen: An Universit&#228;ten betragen die Studiengeb&#252;hren zwischen 300 und 500 Euro, an Fachhochschulen zwischen 100 und 500 Euro. Zus&#228;tzlich musst du als Student in Bayern pro Semester 50 Euro Verwaltungsgeb&#252;hren bezahlen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Studienbeitragsdarlehen &amp; Befreiung von Studiengeb&#252;hren</h3>
<p>Fast alle Studenten in Bayern k&#246;nnen die Studiengeb&#252;hren durch ein Studienbeitragsdarlehen finanzieren, dass erst nach dem Studium zur&#252;ckgezahlt werden muss.  Keine Studiengeb&#252;hren m&#252;ssen z. B. die Studenten zahlen, deren Eltern f&#252;r mindestens drei Kinder Kindergeld erhalten oder Studierende mit eigenen Kindern unter zehn Jahren.</p>
<h3>Studieren in Bayern</h3>
<p>Bayern ist das nach der Fl&#228;che gr&#246;&#223;te Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und liegt im S&#252;dosten des Landes. Es grenzt im Uhrzeigersinn an Th&#252;ringen, Sachsen, Tschechien, &#214;sterreich, die Schweiz, Baden-W&#252;rttemberg und Hessen.</p>
<p>In Bayern gibt es zehn staatliche Universit&#228;ten und sieben Fachhochschulen. Insgesamt studieren in Bayern rund 230.000 Studenten.</p>
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