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	<title>Ratgeber-Studienfinanzierung.de &#187; Bafög</title>
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		<title>Der Leistungsnachweis beim Baf&#246;g</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Nov 2008 16:45:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bafög]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem <acronym title="Bundesausbildungsf&#246;rderungsgesetz">BAf&#246;G</acronym> kannst du nur dann Baf&#246;g zur Studienfinanzierung bekommen, wenn der Staat davon ausgehen kann, dass du dein Studium erfolgreich abschliessen kannst. Daher bist du als Baf&#246;g-Empf&#228;nger verpflichtet, deine Fortschritte im Studium durch einen Leistungsnachweis beim Baf&#246;g-Amt zu nachzuweisen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Einreichung mit Baf&#246;g-Antrag nach dem vierten Semester</h3>
<p>Da der Staat aber grunds&#228;tzlich davon ausgeht, dass du erfolgreich studierst, musst du den Leistungsnachweis nicht bei jedem Baf&#246;g-Antrag, sondern nur einmal w&#228;hrend deines Studiums beim Baf&#246;g-Amt einreichen. Dies ist fast immer nach dem vierten Semester der Fall.</p>
<p>Grund daf&#252;r ist, dass vor der Umstellung der Studieng&#228;nge auf Bachelor und Master fast alle Studieng&#228;nge nach dem vierten Semester mit dem Grundstudium abgeschlossen haben und die Zwischenpr&#252;fung bzw. Diplomvorpr&#252;fung abgelegt werden musste. Diese wurde dann als Leistungsnachweis anerkannt.</p>
<p>Bei den aktuellen Studieng&#228;ngen (Bachelor und Master) beh&#228;lt man diese Regelung wohl auch deshalb bei, da Baf&#246;g in der Regel f&#252;r ein Jahr bewilligt wird und du zum f&#252;nften Semester einen neuen Baf&#246;g-Antrag stellen musst, dem du den Leistungsnachweis beilegen kannst.</p>
<h3>Aussstellung durch die Hochschule</h3>
<p>Deine Hochschule ist verpflichtet, dir den Leistungsnachweis (oder offiziell: „Bescheinigung nach § 48 BAf&#246;G“) auszustellen. Daf&#252;r gibt es ein extra Formular beim Baf&#246;g-Antrag (<a rel="nofollow" href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/link/formblatt-5/">Formblatt 5</a>). Mit dem Leistungsnachweis best&#228;tigt deine Universit&#228;t oder Fachhochschule, dass du die f&#252;r das Studium erforderlichen „&#252;blichen Leistungen&#8221; abgelegt hast.</p>
<p>Da es keine Zwischenpr&#252;fungen mehr gibt, werden die „&#252;blichen Leistungen“ i. d. R. durch die Studienordnung festgelegt (z. B. durch eine bestimmte Anzahl von Scheinen oder bereits erfolgreich besuchte Vorlesungen und Seminare). Deshalb solltest du dich m&#246;glichst fr&#252;hzeitig informieren, welche Scheine du nach dem vierten Semester vorweisen musst!</p>
<h3>Ausnahmen und Sonderregelungen</h3>
<p>Unter bestimmten Umst&#228;nden kann sich dein Studium verz&#246;gern, ohne dass du etwas daf&#252;r kannst. Dies kann z. B. bei einem Auslands-Semester, bei Krankheit oder einer Schwangerschaft der Fall sein. In diesen (und weiteren) F&#228;llen kannst du den Leistungsnachweis auch sp&#228;ter erbringen. Mehr dazu erf&#228;hrst du im zweiten Teil dieses Artikels: „<a href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/leistungsnachweis-ausnahmen.html">Ausnahmen und Sonderregelungen beim Baf&#246;g-Leistungsnachweis</a>&#8220;.</p>
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		<title>Der Leistungsnachweis beim Baf&#246;g – Ausnahmen und Sonderregelungen</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Nov 2008 16:29:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bafög]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Leistungsnachweis muss meist nach dem vierten Semester beim Baf&#246;g-Amt eingereicht werden, andernfalls wird dir kein Baf&#246;g mehr gezahlt. Es gibt aber einige Ausnahmen, die eine sp&#228;tere Einreichung des Formulars m&#246;glich machen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu diesen Ausnahmen geh&#246;ren neben Krankheit und einem Studium im Ausland auch das Verschulden der Hochschule oder eine Mitarbeit in Gremien der Hochschule. Nicht als Ausnahmen wird die pflegerische Betreuung von nahen Angeh&#246;rigen, die Verz&#246;gerung durch Nebenjobs oder ein Doppelstudium angesehen. Die Ausnahmen im einzelnen:</p>
<h3>a) Krankheit</h3>
<p>Wenn du wegen einer Erkrankung l&#228;nger die Veranstaltungen in der Uni nicht besuchen oder deswegen nicht an einer notwendigen Pr&#252;fung teilnehmen konntest, wirkt sich dies nicht negativ auf dein Baf&#246;g aus. Wichtig ist nur, dass du die Krankheit durch ein &#228;rztliches Attest nachweisen kannst und du die Anforderungen des Leistungsnachweises nur wegen deiner Krankheit nicht erbringen kannst. Stellt das Baf&#246;g-Amt fest, dass du z. B. eine Einf&#252;hrungsvorlesung noch nicht besucht hast, wird es deine Krankheit nicht als Grund der Verz&#246;gerung deines Studiums anerkennen!</p>
<h3>b) Auslandsemester</h3>
<p>Wenn du freiwillig im Ausland studieren willst und deshalb nach dem vierten Semester nicht den Leistungsnachweis erbringen kannst, hat dies keine negativen Auswirkungen auf das Baf&#246;g. Wichtig: Dir wird maximal ein Jahr im Ausland beim Baf&#246;g angerechnet. Willst du l&#228;nger im Ausland studieren, musst du den Leistungsnachweis trotzdem nach dem vierten Semester erbringen &#8211; andernfalls wirst du nicht mehr durch Baf&#246;g gef&#246;rdert.</p>
<h3>c) Versp&#228;tete Ausstellung eines Scheins</h3>
<p>Wenn du alle erforderlichen Pr&#252;fungen abgelegt und Hausarbeiten geschrieben hast, aber noch auf einen notwendigen Schein wartest, musst du nicht f&#252;rchten, generell kein Baf&#246;g mehr zu erhalten. Das Baf&#246;g-Amt achtet nur darauf, dass du die Leistungen innerhalb des vierten Semesters erbracht hast (also bis einschlie&#223;lich 30.09. bzw. 30.04.).</p>
<p>Eine versp&#228;tete Ausstellung eines Scheins oder Zeugnisses hat daher nur den Nachteil, dass deine Hochschule den Leistungsnachweis nicht ausstellen und das Baf&#246;g-Amt deinen Antrag auf Baf&#246;g daher nicht bearbeiten kann. Im schlimmsten Fall musst du also wegen des versp&#228;teten Scheins dein Studium eine Zeit lang ohne Baf&#246;g finanzieren und bekommst das Baf&#246;g erst sp&#228;ter r&#252;ckwirkend ausgezahlt.</p>
<p>Tipp: Viele Professoren bem&#252;hen sich, Hausarbeiten oder Klausuren schnell zu korrigieren, wenn es f&#252;r das Baf&#246;g notwendig ist. Deshalb solltest du deinen Dozenten fragen, ob er deine Hausarbeit / Klausur bevorzugt korrigieren kann.</p>
<h3>d) Verschulden der Hochschule</h3>
<p>Auch wenn du die f&#252;r den Leistungsnachweis erforderlichen Leistungen wegen des Verschuldens deiner Hochschule nicht erbringen kannst, hast du davon keine Nachteile. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn du eine Pr&#252;fung nicht ablegen kannst, weil dein Professor krank ist. Generell gilt in diesen F&#228;llen: Die Hochschule muss dir best&#228;tigen, dass der Grund f&#252;r die Verz&#246;gerung deines Studiums nicht bei dir sondern bei der Hochschule liegt.</p>
<h3>e) Behinderung</h3>
<p>Auch bei einer Behinderung kannst du den Leistungsnachweis unter Umst&#228;nden sp&#228;ter einreichen. Voraussetzung ist aber, dass deine Behinderung amtlich anerkannt ist und die Behinderung der Grund f&#252;r die versp&#228;tete Abgabe des Leistungsnachweises ist.</p>
<h3>f) Mitarbeit in Gremien der Hochschule</h3>
<p>Wenn du als ein Vertreter der Studenten deren Interessen im Senat oder anderen Gremien der Hochschule vertrittst, kannst du unter Umst&#228;nden den Leistungsnachweis in einem sp&#228;teren Semester einreichen. Dabei musst du aber beachten, dass diese Ausnahme nur f&#252;r Organe der Hochschule gilt, in denen man einen Sitz durch eine Wahl erlangt. Die Mitarbeit in „offenen“ Gruppen – wie z. B. der Fachschaft – wird nicht anerkannt.</p>
<div>Zudem musst du dem Baf&#246;g-Amt nachweisen, wie viel Zeit du f&#252;r die Mitarbeit in dem Gremium aufgewendet hast.  </p>
<h3>g) Schwangerschaft / Erziehung eines eigenen Kindes unter 10 Jahren</h3>
<p>Wenn dein Studium durch eine Schwangerschaft bzw. die Erziehung eines eigenen Kindes verz&#246;gert wird, kannst du den Leistungsnachweis auch sp&#228;ter erbringen. Dies gilt aber nur dann, wenn du dich auch w&#228;hrend dieses Zeitraums haupts&#228;chlich um dein Studium k&#252;mmerst.</p>
<p>Folgende Versp&#228;tungen werden beim Einreichen des Leistungsnachweises anerkannt:</p>
<ul>
<li>- f&#252;r die Schwangerschaft 1 Semester</li>
<li>- bis das Kind 5 Jahre als ist pro Lebensjahr 1 Semester</li>
<li>- w&#228;hrend des 6. bis 7. Lebensjahr des Kindes insgesamt 1 Semester</li>
<li>- zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr des Kindes insgesamt 1 Semester</li>
</ul>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Mehr Geld f&#252;r Studenten mit Kind: Der Kinderbetreuungszuschlag beim Baf&#246;g</title>
		<link>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/kinderbetreuungszuschlag.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/kinderbetreuungszuschlag.html#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 01 Nov 2008 16:42:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>

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		<description><![CDATA[Studenten mit eigenen Kindern k&#246;nnen mehr Baf&#246;g erhalten, wenn sie einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Dieser betr&#228;gt f&#252;r das erste Kind 113 € und f&#252;r alle folgenden Kinder 85 € im Monat.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Voraussetzung f&#252;r die erh&#246;hte Baf&#246;g-Zahlung ist, dass das Kind mit dir in einem Haushalt lebt und dort von dir betreut wird. Dies wird meist auch dann angenommen, wenn du unter der Woche wegen deines Studiums in einer anderen Stadt wohnst und dein Kind nur am Wochenende siehst.</p>
<h3>Zuschuss muss nicht zur&#252;ckgezahlt werden</h3>
<p>Anders als das Baf&#246;g musst du den Kinderbetreuungszuschuss nach dem Studium nicht zur&#252;ck zahlen. Zudem musst du auch nicht nachweisen, welche Aufwendungen du tats&#228;chlich f&#252;r die Betreuung deines Kindes bzw. deiner Kinder hattest. Der Kinderbetreuungszuschuss ist daher eine sehr unb&#252;rokratische staatliche Unterst&#252;tzung.</p>
<h3>Einfache Beantragung</h3>
<p>Du kannst den Zuschuss f&#252;r die Betreuung deines Kindes zusammen mit dem Baf&#246;g beantragen. Das Formular dazu heisst „Zusatzblatt f&#252;r den Kinderbetreuungszuschlag“ bzw. „<a href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/link/formblatt-1-anlage-2" rel="nofollow">Vorl&#228;ufige Anlage 2 zu Formblatt 1</a>“.</p>
<p>&#220;brigens: Wenn ihr (du und der Vater / die Mutter des Kindes) euch zusammen in einer Wohnung um die Erziehung des Kindes k&#252;mmtert und ihr beide Anspruch auf Baf&#246;g habt, kann nur einer von euch den Kinderbetreuungszuschuss beantragen – eine doppelte Auszahlung ist nicht m&#246;glich!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Formulare f&#252;r den Baf&#246;g-Antrag &#8211; ein Wegweiser</title>
		<link>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/formulare-bafoeg-antrag.html</link>
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		<pubDate>Sat, 01 Nov 2008 12:08:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bafög]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn du dein Studium mit Baf&#246;g finanzieren willst, kommst du um das Ausf&#252;llen von Formularen nicht herum, denn nur so kann das Baf&#246;g-Amt die eingehenden Antr&#228;ge schnell und effektiv bearbeiten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Baf&#246;g-Antrag kann aus insgesamt acht verschiedenen Formbl&#228;ttern und mehreren Anlagen bestehen, wobei du aber nicht immer auch alle Formulare ausf&#252;llen musst. Die folgende Tabelle gibt dir einen &#220;berblick:</p>
<table border="0" width="100%">
<tbody class="l">
<tr>
<th>Formblatt</th>
<th>Wof&#252;r?</th>
<th>Wann?</th>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Formblatt 1</td>
<td>Antrag auf Ausbildungsf&#246;rderung</td>
<td>immer</td>
</tr>
<tr>
<td>Anlage 1 zu Formblatt 1</td>
<td>Schulischer und beruflicher Werdegang</td>
<td>- beim ersten Antrag<br />
- beim Antrag auf Auslands-Baf&#246;g<br />
- nach einer Unterbrechung</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Anlage 2 zu Formblatt 1</td>
<td>Zusatzblatt f&#252;r den <a href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/kinderbetreuungszuschlag.html">Kinderbetreuungszuschlag</a></td>
<td>wenn eigene Kinder im gleichen Haushalt wohnen</td>
</tr>
<tr>
<td>Formblatt 2</td>
<td><a href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/bescheinigung-paragraph-9.html">Bescheinigung nach §9 BAf&#246;G</a></td>
<td>wenn die Hochschule die Bescheinigung nicht automatisch verschickt</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Formblatt 3</td>
<td>Erkl&#228;rung Vater / Mutter<br />
Erkl&#228;rung Ehepartner</td>
<td>immer (bei Elternunabh&#228;ngigem Baf&#246;g nur der Ehepartner)</td>
</tr>
<tr>
<td>Formblatt 4</td>
<td>Zusatzblatt f&#252;r Ausl&#228;nder</td>
<td>nur beim ersten Antrag</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Formblatt 5</td>
<td><a href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/leistungsnachweis.html">Leistungsnachweis</a></td>
<td>nach dem 4. Semester</td>
</tr>
<tr>
<td>Formblatt 6</td>
<td>Auslandsbaf&#246;g</td>
<td>vor dem Aufenthalt im Ausland</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Formblatt 7</td>
<td>Aktualisierungsantrag</td>
<td>wenn deine Eltern w&#228;hrend des Bewilligungszeitraum weniger verdienen</td>
</tr>
<tr>
<td>Formblatt 8</td>
<td>Antrag auf Vorausleistungen</td>
<td>wenn deine Eltern nicht f&#252;r deinen Unterhalt aufkommen</td>
</tr>
</tbody>
</table>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Stipendium des K&#246;lner Gymnasial- und Stiftungsfonds</title>
		<link>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/stipendium/koelner-gymnasial-und-stiftungsfonds.html</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Oct 2008 20:54:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Stipendium]]></category>
		<category><![CDATA[Abitur]]></category>
		<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>
		<category><![CDATA[Studiengebühren]]></category>

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		<description><![CDATA[Der K&#246;lner Gymnasial- und Stiftungsfonds vergibt – anders als man vermuten kann – bundesweit Stipendien. J&#228;hrlich werden von ihm 140 Sch&#252;ler und 160 Studenten mit insgesamt etwa 1 Million Euro finanziell unterst&#252;tzt. Wir stellen den Stiftungsfonds und die Vergabe der Stipendien n&#228;her vor.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Was ist der Gymnasial- und Stiftungsfonds?</h3>
<p>Der K&#246;lner Gymnasial- und Stiftungsfonds ist eine im Jahr 1800 gegr&#252;ndete Stiftungsverwaltung, die momentan knapp 170 verschiedene private Stiftungen betreut. Ziel der verwalteten Stiftungen ist die Bildung junger Menschen.</p>
<p>Der Fonds vergibt dazu Stipendien, die sowohl eine finanzielle als auch eine ideelle F&#246;rderung umfassen. Die finanziellen Stipendien sind als Zuschussstipendien angelegt, d. h: Die Stipendiaten erhalten durch das Stipendium die Differenz zwischen den Kosten des Studiums und den vorhandenen Mitteln (inkl. Baf&#246;g, Jobs), maximal jedoch 5.000 Euro im Jahr, ausgezahlt. Dabei orientiert sich der Stiftungsfonds am Baf&#246;g-H&#246;chstsatz, ber&#252;cksichtigt aber auch die sozialen Hintergr&#252;nde der Stipendiaten und erm&#246;glicht so ein Studium innerhalb der Regelstudienzeit.</p>
<h3>Wer wird vom Stiftungsfonds gef&#246;rdert?</h3>
<p>Der Stiftungsfonds f&#246;rdert Studenten, die es nicht selbst schaffen, die Kosten der Studienfinanzierung selbst zu tragen. Daher werden unter anderem Studenten unterst&#252;tzt, die finanzielle Hilfe zur Deckung der <a href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/geld/kosten-studium.html">Lebenshaltungskosten</a> oder der Studiengeb&#252;hren ben&#246;tigen.</p>
<p>Ein Stipendium durch den K&#246;lner Gymnasial- und Stiftungsfonds kann auch f&#252;r einen Auslandsaufenthalt (Auslandssemester bzw. Auslandspraktikum), ein Aufbaustudium und eine Promotion vergeben werden.</p>
<h3>Wie kann man sich bewerben?</h3>
<p>Anders als bei vielen anderen Stiftungen kannst du dich beim Stiftungsfonds selbst bewerben. Dazu sind aber ein relativ gutes Abitur und gute Studienleistungen notwendig: Das Abitur solltest du mit mindestens 2,0 und dein bisheriges Studium mit mindestens 2,5 (gilt f&#252;r Scheine und Zeugnisse) abgeschlossen haben.</p>
<p>Wenn du diese Voraussetzungen erf&#252;llst, kannst du dich mit Belegen &#252;ber deine finanzielle Situation (Kosten der Miete, eigene Einnahmen, Steuerbescheide der Eltern), deinen Zeugnissen und mindestens einem Gutachten eines deiner Professoren beim Stiftungsfonds bewerben.</p>
<p>Der K&#246;lner Gymnasial- und Stiftungsfonds bietet j&#228;hrlich zwei Termine (15.03. und 15.09.) an, bis zu denen deine Bewerbung eingegangen sein muss. Nach einem Auswahlverfahren, dass im April bzw. Oktober in K&#246;ln stattfindet, werden die Stipendien vergeben.</p>
<h3>Wo finde ich weitere Informationen?</h3>
<p>Du findest alle notwendigen Hilfen und Formulare zum Stipendium auf den Internet-Seiten des K&#246;lner Gymnasial- und Stiftungsfonds unter <a rel="nofollow" href="http://www.stiftungsfonds.org">stiftungsfonds.org</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Baf&#246;g und Jobben &#8211; Wie viel Geld darf ich mit einem Nebenjob dazu verdienen?</title>
		<link>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/bafoeg-und-jobben.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/bafoeg-und-jobben.html#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 21 Oct 2008 07:11:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/?p=138</guid>
		<description><![CDATA[Selbst wenn du den Baf&#246;g-H&#246;chstsatz (momentan 643 Euro) bekommst, wirst du als „durchschnittlicher“ Student damit nicht &#252;ber die Runden kommen, denn die <a href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/geld/kosten-studium.html">Lebenshaltungskosten von Studenten</a> lagen bereits 2006 im Durchschnitt bei 740 Euro. Als Baf&#246;g-Empf&#228;nger hast du die M&#246;glichkeit, dir durch einen Nebenjob Geld hinzuzuverdienen, musst aber dabei einige Regeln beachten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Grunds&#228;tzliches zum Nebenjob</h3>
<p>Das Gute ganz am Anfang: Du kannst als Baf&#246;g-Empf&#228;nger monatlich bis zu 400 hinzuverdienen, ohne dass dein Nebenjob Auswirkungen auf das Baf&#246;g hat. Dabei kannst du in einzelnen Monaten des Jahres sogar deutlich mehr verdienen, denn f&#252;r die Berechnung des Baf&#246;g ist nur dein Gesamtverdienst im sogenannten Bewilligungszeitraum (also meist die 12 Monate von Oktober bis September) entscheidend. Dieser betr&#228;gt 400 Euro x 12 Monate = 4.800 Euro.</p>
<p>Dem Baf&#246;g-Amt ist es egal, ob du regelm&#228;&#223;ig Geld verdienst oder nur in den Semesterferien richtig schuftest: Wichtig ist allein, dass du durchschnittlich nicht mehr als 400 Euro verdienst.</p>
<h3>Was passiert, wenn ich mehr als 400 Euro verdiene?</h3>
<p>Wenn du mehr als 400 Euro im Monat bzw. 4.800 Euro im Jahr verdienst, wird der &#252;ber die Grenzen hinausgehende Betrag dir monatlich von dem dir zustehenden Baf&#246;g abgezogen.</p>
<p>Ein Beispiel: Du hast in den Semesterferien zus&#228;tzlich zu deinem regul&#228;ren Nebenjob, der dir monatlich 330 Euro bringt, in einer Fabrik gearbeitet und daf&#252;r 1.200 Euro bekommen. Im gesamten Bewilligungszeitraum kommst du damit auf 3.960 + 1.200 Euro = 5.160 Euro Einkommen. Die Differenz zwischen deinem tats&#228;chlichen Einkommen und der Einkommensgrenze beim Baf&#246;g (5.160 Euro &#8211; 4.800 Euro) betr&#228;gt somit 360 Euro.</p>
<p>Diese Differenz teilt das Baf&#246;g-Amt nun durch die Anzahl der Monate deines Bewilligungszeitraums (meist 12): 360 Euro : 12 Monate = 30 Euro und zieht dir diesen Betrag jetzt monatlich von deinem Baf&#246;g ab.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Was ist eigentlich ein Studienkredit? – Eine Einf&#252;hrung</title>
		<link>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/studienkredit/studienkredit-einfuehrung.html</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Oct 2008 12:42:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Studienkredit]]></category>
		<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Studiengebühren]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/?p=6</guid>
		<description><![CDATA[Der Studienkredit ist ein relativ neues Mittel der Studienfinanzierung, das erst seit der Einf&#252;hrung von allgemeinen Studiengeb&#252;hren in einigen Bundesl&#228;ndern fl&#228;chendeckend angeboten wird. Anders als das Baf&#246;g werden Studienkredite (bzw. Studiendarlehen) nicht vom Staat sondern von einer Bank finanziert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Studienkredit &#8211; Eine Alternative zum Baf&#246;g?</h3>
<p>Zwischen einem Studienkredit und dem Baf&#246;g gibt es einige Parallelen: Wie beim Baf&#246;g erfolgt die Auszahlung des Studienkredits monatlich, auch die R&#252;ckzahlung des Darlehens beginnt erst nach der Beendigung des Studiums.<br />
Neben diesen Gemeinsamkeiten gibt es aber nat&#252;rlich auch einige Unterschiede: So kannst du z. B. bei den meisten Anbietern der Studienkredite w&#228;hlen, wie viel Geld du monatlich ausgezahlt bekommen m&#246;chtest, was beim Baf&#246;g nicht m&#246;glich ist.<br />
Andererseits bietet das Baf&#246;g zwei entscheidende Vorteile: Erstens musst du nur die H&#228;lfte des Baf&#246;gs zur&#252;ck zahlen und zweitens fallen auf den Darlehensanteil keine Zinsen an.</p>
<p>Studienkredite k&#246;nnen also eine private Alternative zum Baf&#246;g betrachtet werden, da auch bei einem Studienkredit die Auszahlung des Darlehens monatlich erfolgt und die R&#252;ckzahlungsphase erst nach Beendigung des Studiums beginnt.</p>
<h3>F&#252;r wen lohnt sich ein Studienkredit?</h3>
<p>Ein Studienkredit ist dann interessant, wenn andere Formen der Studienfinanzierung wie Baf&#246;g oder ein Job nicht in Frage kommen. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn deine Eltern ein f&#252;r das Baf&#246;g zu hohes Einkommen haben, dich aber andererseits wegen anderer finanzieller Belastungen momentan nicht ausreichend unterst&#252;tzen k&#246;nnen. Auch ein Fachwechsel nach dem zweiten Semester kann f&#252;r Baf&#246;g-Empf&#228;nger ein Grund sein, einen Studienkredit zu beantragen, da man in diesem Fall kein Baf&#246;g mehr bekommt.</p>
<h3>Wer bietet Studienkredite an?</h3>
<p>Studienkredite werden von der KfW F&#246;rderbank (KfW = Kreditanstalt f&#252;r Wiederaufbau) sowie von mehreren privaten Banken (z. B. Deutsche Bank) bundesweit angeboten. Zus&#228;tzlich bieten einige Volksbanken und Sparkassen Studienkredite an. Diese sind jedoch regional beschr&#228;nkt.</p>
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		<title>Wie kann man das Studium finanzieren? &#8211; Ein &#220;berblick</title>
		<link>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/studium-finanzieren-ueberblick.html</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Oct 2008 09:12:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Möglichkeiten der Studienfinanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>
		<category><![CDATA[Stipendium]]></category>
		<category><![CDATA[Studienkredit]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer studieren will, ben&#246;tigt nicht nur Geld f&#252;r Studiengeb&#252;hren, das Semesterticket oder Fachliteratur, sondern auch f&#252;r Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel oder das Handy. Um diese Kosten bezahlen zu k&#246;nnen, gibt es mehrere M&#246;glichkeiten. Diese stellen wir in diesem Artikel vor.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Finanzierung durch Eltern</h3>
<p>Nach aktuellen Studien werden fast alle Studenten und Studentinnen in Deutschland von ihren Eltern finanziell unterst&#252;tzt. Die H&#246;he der monatlichen Unterst&#252;tzung variiert dabei nat&#252;rlich stark: Wenn du aus einem wohlhabenden Elternhaus kommst wirst du mit mehr Geld rechnen k&#246;nnen als wenn deine Eltern wenig verdienen und du vielleicht noch mehrere Geschwister hast. Aber auch dann k&#246;nnen dich deine Eltern unterst&#252;tzen, z.B. in dem du w&#228;hrend des Studiums bei deinen Eltern wohnen kannst (wenn die Uni nicht zu weit entfernt ist) oder indem sie dir das Kindergeld auszahlen, dass dir zusteht.</p>
<h3>Baf&#246;g</h3>
<p>Das Baf&#246;g ist eine der beliebtesten Varianten der Studienfinanzierung, dabei zahlt dir der Staat monatlich bis zu 643 Euro f&#252;r Miete, Lebensmittel etc. Die ausgezahlte Summe ist dabei abh&#228;ngig von deinen Eink&#252;nften und deinem Verm&#246;gen (z. B. Tagesgeldkonto oder Depot) sowie vom Einkommen deiner Eltern. Das Baf&#246;g musst du – wie einen Studienkredit – zur&#252;ckzahlen. Allerdings gibt es zwei gro&#223;e Unterschiede zwischen Baf&#246;g und privaten Studienkrediten. Erstens ist das Baf&#246;g-Darlehen zinslos und zweitens musst du h&#246;chstens 50% der ausgezahlten Summe zur&#252;ckzahlen. <a href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/">» alle Artikel zum Thema Baf&#246;g</a></p>
<h3>Eigener Job</h3>
<p>Egal ob du Nachhilfe gibst, als Barkeeper oder Kellnerin im Bistro arbeitest: Es gibt viele M&#246;glichkeiten, das Studium mit einem Nebenjob zu finanzieren oder dadurch etwas zu sparen (z. B. f&#252;r einen Urlaub). Ein Nebenjob, mit dem du bis zu 400 Euro im Monat verdienst, wird zudem nicht auf das Baf&#246;g angerechnet. Im besten Fall erh&#228;ltst du so durch Baf&#246;g + Minijob 1.043 Euro im Monat!</p>
<h3>Studienkredit</h3>
<p>Seit der Einf&#252;hrung von Studiengeb&#252;hren in vielen Bundesl&#228;ndern werden Studienkredite auch von vielen Banken bundesweit angeboten. Wie beim Baf&#246;g bekommst du auch beim Studienkredit monatlich Geld ausgezahlt, das du aber nach dem Studium mit Zinsen zur&#252;ckzahlen musst. Daher ist ein Studienkredit nicht immer als Mittel der Studienfinanzierung zu empfehlen, kann in manchen Situationen aber sinnvoll sein. <a href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/studienkredit/">» alle Artikel zum Thema Studienkredit</a></p>
<h3>Stipendium</h3>
<p>Es gibt zahlreiche Stiftungen, die Stipendien an Studenten vergeben. Die Form der Unterst&#252;tzung kann dabei sehr unterschiedlich sein und von einem monatlichen B&#252;chergeld bis hin zu mehreren hundert Euro Unterst&#252;tzung reichen. Entgegen der weitverbreiteten Ansicht musst du kein &#220;berflieger sein, um ein Stipendium zu bekommen. <a href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/stipendium/">» alle Artikel zum Thema Stipendium</a></p>
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		<title>Der Datenabgleich beim Baf&#246;g</title>
		<link>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/datenabgleich.html</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Oct 2008 17:31:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Freistellungsauftrag]]></category>
		<category><![CDATA[Sparbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Tagesgeldkonto]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Staat hat es sich als Ziel gesetzt, dass jeder – unabh&#228;ngig von seiner finanziellen Situation – studieren kann. Daher werden Studenten durch das Baf&#246;g unterst&#252;tzt. Damit aber nur die Studenten die finanzielle Hilfe des Staates in Anspruch nehmen, die diese auch ben&#246;tigen, gibt es den sogenannten Datenabgleich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dazu &#252;bermitteln alle Banken dem Bundesamt f&#252;r Finanzen j&#228;hrlich neben den personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) auch die H&#246;he des in Anspruch genommen Freistellungsauftrags. So k&#246;nnen R&#252;ckschl&#252;sse auf das Verm&#246;gen der Studenten gewonnen werden und es ist nicht mehr m&#246;glich, Geld auf Konten zu verheimlichen.</p>
<p>Dieses Verfahren l&#228;uft automatisiert ab, da auch die Daten der Baf&#246;g-Empf&#228;nger an das Bundesamt geschickt werden. Dort wird eine Schnittmenge der beiden Datenstr&#246;me gebildet und das Bundesamt informiert die zust&#228;ndigen Baf&#246;g-&#196;mter, wenn Studenten eine bestimmte Summe an Zinsen (etwa 100 Euro) erhalten. Die &#220;berpr&#252;fung kann auch f&#252;r die Vorjahre durchgef&#252;hrt werden.</p>
<h3>Ein Beispiel zum Datenabgleich</h3>
<p>Deine Gro&#223;eltern haben seit deiner Geburt monatlich Geld auf auf ein Sparbuch eingezahlt und schenken es dir zum 18. Geburtstag.  Du bezahlst davon deinen F&#252;hrerschein und &#252;berweist den Restbetrag von 4.000 Euro auf ein Tagesgeldkonto, da dieses mehr Zinsen bringt als ein Sparbuch. Im n&#228;chsten Jahr f&#228;ngst du ein Studium an, beantragst Baf&#246;g und gibst dabei nat&#252;rlich auch den Betrag auf dem Tagesgeldkonto an.</p>
<p>Das Baf&#246;g-Amt zweifelt an deinen Angaben im Baf&#246;g-Antrag und erh&#228;lt vom Bundesamt die Mitteilung, dass du Zinsen in H&#246;he von 160 Euro (4.000 € plus 4% Zinsen) bekommen hast. Jetzt vergleicht das Baf&#246;g-Amt deine Angaben im Antrag mit denen des Bundesamtes f&#252;r Finanzen und stellt fest, dass deine Angaben richtig sind. Dein Baf&#246;g-Antrag kann jetzt weiter bearbeitet werden.</p>
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		<title>Die Bescheinigung nach §9 BAf&#246;G</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Oct 2008 15:36:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Studentenausweis]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei jedem Baf&#246;g-Antrag musst du nachweisen, dass du an einer Hochschule studierst. Dies geschieht aber nicht mit dem &#252;blichen Studentenausweis, sondern mit der sogenannten „Bescheinigung nach §9 BAf&#246;G". Diese wird entweder direkt von der Hochschule erstellt oder auf dem Formblatt 2 des Baf&#246;g-Antrags nachgewiesen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Hochschulen verschicken die vom Baf&#246;g-Amt gew&#252;nschte Bescheinigung automatisch mit den &#252;brigen Semesterunterlagen wie Studentenausweis, Studienbescheinigungen und Semesterticket einige Wochen vor dem Beginn des neuen Semesters. Die Baf&#246;g-Bescheinigungen sehen den „normalen&#8221; Studienbescheinigungen h&#228;ufig sehr &#228;hnlich, haben aber immer einen zus&#228;tzlichen Hinweis wie „Bescheinigung nach §9 BAf&#246;G“.</p>
<p>Findest du in deinen Semesterunterlagen keine entsprechende Bescheinigung, musst du das Formblatt 2 des Baf&#246;g-Antrags ausf&#252;llen und dir bei deiner Hochschule unterschreiben und stempeln lassen.</p>
<h3>Download des Formulars</h3>
<p>Wenn deine Hochschule dir nicht automatisch eine Bescheinigung nach §9 BAf&#246;G zuschickt, kannst du dir diese beim Bundesministerium f&#252;r Bildung und Forschung <a rel="nofollow" href="http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/link/formblatt-2/">herunterladen</a>. Der Download ist nat&#252;rlich kostenlos.</p>
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		<title>Vorschuss beim Baf&#246;g</title>
		<link>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/vorschuss.html</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Oct 2008 06:38:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bafög]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade im Wintersemester beginnen viele Abiturienten ihr Studium und beantragen dann auch zum ersten Mal Baf&#246;g. Wenn dein Baf&#246;g-Amt deswegen nicht mit der Bearbeitung der Antr&#228;ge hinterher kommt, kann es zu l&#228;ngeren Wartezeiten kommen, bis das Baf&#246;g auf deinem Girokonto ist. Damit du aber nicht ohne Geld dastehst, kannst du beim Baf&#246;g-Amt einen Vorschuss beantragen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Bedingungen f&#252;r den Baf&#246;g-Vorschuss</h3>
<p>Das Baf&#246;g-Amt darf dir einen Vorschuss nur dann gew&#228;hren, wenn du alle notwendigen Unterlagen (soweit m&#246;glich) eingereicht hast und die Bearbeitung des Antrags mindestens sechs Wochen dauern wird oder die erste Baf&#246;g-Zahlung erst in zehn Wochen auf dein Girokonto &#252;berwiesen wird.</p>
<p>Umgekehrt heisst das: Wenn du nach sechs Wochen noch keinen Baf&#246;g-Bescheid erhalten hast, solltest du beim Baf&#246;g-Amt nachfragen, wie lange die Bearbeitung deines Antrags noch dauert und notfalls einen Vorschuss beantragen.</p>
<h3>H&#246;he des Vorschusses</h3>
<p>Selbst wenn deine Eltern sehr wenig verdienen und abzusehen ist, dass du den Baf&#246;g-H&#246;chstsatz erhalten wirst, gilt: Das Baf&#246;g-Amt kann dir nur maximal 360 Euro pro Monat als Vorschuss gew&#228;hren. Falls dein Baf&#246;g niedriger ausfallen wird, wirst du auch weniger Vorschuss erhalten.</p>
<h3>R&#252;ckzahlung</h3>
<p>Der Vorschuss wird f&#252;r maximal vier Monate gew&#228;hrt und anschliessend mit der Baf&#246;g-Zahlung f&#252;r die zur&#252;ckliegenden Monate verrechnet, wenn die Differenz zwischen Baf&#246;g-Anspruch und dem erhaltenen Vorschuss positiv ist. Sollte du dein Baf&#246;g niedriger ausfallen als der Vorschuss, wird die Differenz vom Baf&#246;g-Amt einbehalten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Baf&#246;g-Antrag immer rechtzeitig stellen</title>
		<link>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/bafoeg-antrag-rechtzeitig-stellen.html</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Oct 2008 10:37:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Wintersemester]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer ein Studium beginnt und dieses mit Baf&#246;g finanzieren will, sollte den notwendigen Baf&#246;g-Antrag m&#246;glichst bald nach dem Erhalt des Studienplatzes stellen. Denn gerade zum Beginn des Wintersemesters stellen viele Studenten ihre Baf&#246;g-Antr&#228;ge – wodurch die Bearbeitung und Auszahlung des Baf&#246;gs l&#228;nger dauern kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Antrag schon vor der Studienplatzzusage vorbereiten</h3>
<p>Damit du am Studienbeginn nicht ohne Geld dastehst, solltest du den „Antrag auf Ausbildungsf&#246;rderung nach dem Bundesausbildungsf&#246;rderungsgesetz (BAF&#246;G)&#8221; – so heisst der Baf&#246;g-Antrag &#252;brigens offiziell – am besten schon w&#228;hrend der Bewerbungsphase um einen Studienplatz vorbereiten und ausf&#252;llen, denn die Bearbeitungszeit kann gerade zu Beginn des Wintersemesters einige Wochen umfassen (in der du dann erstmal kein Geld bekommst).</p>
<p>Die f&#252;r den Baf&#246;g-Antrag n&#246;tigen Formulare kannst du dir beim Baf&#246;g-Amt abholen oder einfach kostenlos beim Bundesministerium f&#252;r Bildung und Forschung <a rel="nofollow" href="http://www.das-neue-bafoeg.de/de/305.php">herunterladen</a>.</p>
<h3>Zus&#228;tzliche (und notwendige) Unterlagen zum Baf&#246;g-Antrag</h3>
<p>Neben den ausgef&#252;llten Formularen ben&#246;tigst du f&#252;r den Baf&#246;g-Antrag noch weitere Unterlagen, wie z. B. den Einkommensbescheid deiner Eltern, eine Bescheinigung deiner Bank(en) &#252;ber dein aktuelles Verm&#246;gen oder eine Mietkostenbescheinigung deines Vermieters.</p>
<p>Da es manchmal etwas l&#228;nger dauern kann, bis man alle notwendigen Unterlagen zusammen hat, ist es umso wichtiger, rechtzeitig mit dem Ausf&#252;llen des Antrags zu beginnen, denn das Baf&#246;g-Amt wird dir erst dann Baf&#246;g auszahlen, wenn du alle(!) Unterlagen eingereicht hast und der Antrag danach bearbeitet wurde.</p>
<h3>Baf&#246;g wird nicht r&#252;ckwirkend gezahlt</h3>
<p>Wichtig: Wenn du es verpasst, dein Baf&#246;g z. B. zum Studienbeginn im Oktober zu beantragen und den Antrag erst im November oder Dezember beim Baf&#246;g-Amt einreichst, bekommst du auch erst ab November bzw. Dezember Baf&#246;g ausgezahlt! Du bekommst Baf&#246;g immer erst ab dem Monat, in dem du den Antrag abgibst.</p>
<p>Solltest du Ende Oktober „merken“, dass du den Antrag noch nicht abgegeben und auch noch nicht alle Formulare und Bescheinigungen hast, kannst du den Antrag auch formlos stellen. Formlos heisst, dass du dem Baf&#246;g-Amt einen Brief mit schreibst und in einem oder zwei S&#228;tzen formulierst, dass du Baf&#246;g beantragen m&#246;chtest.</p>
<p>Durch diesen formlosen Antrag sicherst du dir auch f&#252;r diesen Monat noch das Baf&#246;g und es wird dir nach Bearbeitung des Antrags r&#252;ckwirkend ausgezahlt!</p>
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		<title>Wie teuer ist Studieren? &#8211; Kosten des Studiums an Uni und FH</title>
		<link>http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/geld/kosten-studium.html</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Sep 2008 10:18:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld im Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Nahrungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Studiengebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer nach dem Abitur ein Studium an einer Uni oder FH aufnimmt, sollte wissen, welche Kosten das Studium verursacht, wie hoch die Lebenshaltungskosten pro Monat sein werden und ob er sich das Studium &#252;berhaupt leisten kann. Denn Studenten, deren finanzielle Situation sehr angespannt ist, m&#252;ssen h&#228;ufig ihr Studium vernachl&#228;ssigen, um mit dem Geld &#252;ber die Runden zu kommen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Lebenshaltungskosten von ca. 740 Euro</h3>
<p>Die H&#246;he der Lebenshaltungskosten eines Studenten ist nicht einfach mit einem bestimmten Betrag zu beantworten, da z. B. der Studiengang, den du studieren willst oder die Stadt, in der du studierst, Einfluss auf die Kosten haben und daher die Kosten deines Studiums vom „Normalstudent“, der nicht bei seinen Eltern wohnt, abweichen k&#246;nnen. Durchschnittlich gaben Studenten im Jahr 2006 laut der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks knapp 740 Euro pro Monat aus.</p>
<h4>Kosten f&#252;r Miete sind der gr&#246;&#223;te Posten der Lebenshaltungskosten</h4>
<p>Das meiste Geld geben Studenten monatlich f&#252;r die Miete aus. Wenn du w&#228;hrend des Studiums noch bei deinen Eltern wohnen kannst, bieten sich hier also auch die gr&#246;&#223;ten Einsparm&#246;glichkeiten. Die durchschnittliche Miete (inklusive Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser) betr&#228;gt 266 Euro. Wenn du einen Platz in einem Wohnheim bekommst, kannst du ca. 50 Euro sparen, die eigene Wohnung kostet durchschnittlich ca. 60 Euro mehr.<br />
Erheblichen Einfluss auf die H&#246;he der Miete hat aber auch die jeweilige Uni-Stadt: Die Mieten in M&#252;nchen, K&#246;ln oder Heidelberg sind meist h&#246;her als in kleineren und/oder ostdeutschen St&#228;dten.</p>
<h4>Sonstige Lebenshaltungskosten</h4>
<p>Nach der Miete sind die Ausgaben f&#252;r Nahrungsmittel der zweitgr&#246;&#223;te Posten in den studentischen Lebenshaltungskosten. So fallen ca. 160 Euro monatlich f&#252;r Essen, Getr&#228;nke und das Mittagessen in der Mensa an. F&#252;r Kleidung und Lernmittel (B&#252;cher, Materialien, Stifte, Papier etc.) m&#252;ssen ca. 50 Euro bzw. 30 Euro eingeplant werden. Die Kosten f&#252;r &#246;ffentliche Verkehrsmittel bzw. das eigene Auto liegen bei ca. 82 Euro.</p>
<p>Hinzukommen noch Kosten f&#252;r die medizinische Versorgung (Krankenversicherung, Arztkosten, Medikamente) mit ca. 54 Euro, Kosten f&#252;r Kommunikation (Handy, Telefon, DSL) in H&#246;he von knapp 43 Euro und Kosten f&#252;r die Freizeitgestaltung in H&#246;he von 62 Euro.</p>
<h3>Muss ich das wirklich ausgeben? &#8211; Einige Einsparm&#246;glichkeiten</h3>
<p>Die genannten Zahlen sind aber nicht absolut und bieten einige Einsparm&#246;glichkeiten. So sind Studenten in der Regel bei den Eltern in der Krankenversicherung automatisch mitversichert, so dass sich ca. 50 Euro pro Monat sparen lassen. Auch die konsequente Nutzung des Semestertickets, dass viele Universit&#228;ten und Fachhochschulen ihren Studenten anbieten, kann Geld sparen.</p>
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